Allgemeine Geschäftsbedingungen FI-BO.ch Bootsvermietung Version 23.09.2023

 


1.            Vertragsabschluss

1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und FI-BO.CH Bootsvermietung kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Buchung durch FI-BO.CH Bootsvermietung zustande.

2. Die Anmeldung kann im Internet, schriftlich (inkl. E-Mail), telefonisch oder persönlich erfolgen. Der Erhalt des Bestätigungsmails ist die Bestätigung für den Kunden, dass seine Buchung von FI-BO.CH Bootsvermietung angenommen wurde und der Vertrag somit zustande gekommen ist.

3. Buchungen und Anträge können von FI-BO.CH Bootsvermietung ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

4. Das Mindestalter für die Buchung von Motorbooten von FI-BO.CH Bootsvermietung ist 16 Jahre. Minderjährige Kunden können nur mit der Zustimmung eines Elternteils/gesetzlichen Vertreters einen Vertrag mit FI-BO.CH Bootsvermietung abschliessen. Die Eltern/gesetzlichen Vertreter haften für Ihre Kinder.

2.            Reservation, Rückgabe, Annullation

1. Es ist bei der Reservation genügend Zeit einzurechnen, um eine pünktliche Bootsrückgabe vom Mietboot zu gewährleisten.

2. Der Kunde ist ab Übernahme bis zur Rückgabe des Mietbootes für dieses verantwortlich. Die Mietboote müssen wieder an den Ausgangsstandort zurückgebracht werden. Ohne anderslautende Anweisungen des FI-BO.CH Bootsvermietung dürfen Mietboote nicht zurückgelassen oder an einen anderen als den ursprünglichen Standort zurückgebracht werden (z.B. bei Pannen, etc.).

3. Bei Nichterscheinen ohne Annullation im Voraus (mind. 3 Stunden), wird die vereinbarte Mietdauer in Rechnung gestellt, nicht zurück erstattet.

4. Bei vorzeitiger Rückgabe des Bootes besteht keinen Anspruch auf eine Mietreduktion

5. Die Mietboot von FI-BO.CH Bootsvermietung werden GPS überwacht.

3.            Regeln für Mietbootsnutzung

1. Das Dokument «allgemein Informationen» ist während der Mietdauer zu befolgen.

2. Als Mietbootsnutzung gilt die Zeit Periode zwischen der Mietbootsabholung und der Rückgabe.

3. Der Kunde ist nur zur Mietbootsnutzung berechtigt, wenn er über eine gültige Reservation verfügt. Der Kunde hat das Mietboot selbst zu lenken und darf weder das Mietboot noch das Lenken Dritten überlassen.

4. Die Mietboote dürfen weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand noch in einem sonstigen die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) gefahren werden.

5. Vor Fahrtantritt hat sich der Kunde zu vergewissern, dass sich das Mietboot in betriebssicherem Zustand befindet. Liegen kleine Mängel vor oder sind Unterhaltsarbeiten vorzunehmen, ist das weitere Vorgehen vor Antritt der Fahrt mit FI-BO.CH Bootsvermietung abzusprechen.

6. Die Instruktionsblätter uns Seekarten sind auf dem Mietboot deponiert, vor der Fahrt müssen diese durchgelesen werden.

7. Mietboote dürfen nicht genutzt werden

a.       um ein anderes Boot zu ziehen oder sonst zu bewegen

b.       für Taxifahrten

c.        im überladenen Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigen

d.       um Gefahrenstoffe aller Art zu transportieren

e.       in einer Form, die den allgemeinen Vorschriften der Binnenschifffahrtsverordnung widersprechen

8. Es ist nicht gestattet Sitze, Abdeckungen oder andere Fahrzeuginstallationen aus dem Mietboot zu entfernen oder zu demontieren.

9. Sämtliche durch unsachgemässe oder zweckwidrige Nutzung der Mietboote entstandenen Schäden werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

4.            Mietbootsrückgabe

1. Das Mietboot muss spätestens am Ende der Reservationszeit in sauberem und betriebsbereitem Zustand am ursprünglichen Standort sein. Ist eine fristgerechte Rückgabe des MIetbootes nicht möglich, ist FI-BO.CH Bootsvermietung so bald als möglich und in jedem Fall vor Ende der Reservationszeit zu informieren.

2. Allfällige Mängel sind FI-BO.CH Bootsvermietung zu melden. Selbst verursachte Verschmutzungen, aussen wie innen, sind vom Kunden während der reservierten Zeit auf eigene Kosten zu entfernen. Bei Unterlassen des Entfernens von selbst verursachten Verschmutzungen wird dem Kunden durch FI-BO.CH Bootsvermietungder Aufwand in Rechnung gestellt.

3. Für im Mietboot vergessene oder gestohlene Gegenstände übernimmt FI-BO.CH Bootsvermietung Christian Messerli keine Haftung.

4. Verspätete Rückgabe der Mietboote wird mit einer Aufwandspauschale von mind. CHF 50 verrechnet. Jede angebrochene Stunde wird zusätzlich zur Aufwandpauschale mit dem normalen Tarif verrechnet. Die Mietboote von FI-BO.CH Bootsvermietung werden aus diesem Grund GPS überwacht.

5. Nach Gebrauch sind die Mieter verpflichtet ein Foto vom Tankfüllstand, Schlüsselkästchen und dem zugedeckten Boot an die Hauptnummer 0796816042 vo FI-BO.CH Bootsvermietung zu senden

6. Das Depot wird nicht, oder nur zu einem Teil zurückerstattet, wenn die Fotos nicht an die Nummer gesendet werden. Von einer Rückerstattung wird zudem abgesehen, wenn der Anker verloren geht.

5.            Pannen und Unfälle mit dem Fi-Bo

1. Treten Defekte, Schäden oder andere Unregelmässigkeiten (zusammengefasst "Pannen") auf, welche die Weiterfahrt und/oder die Sicherheit der Insassen beeinträchtigen, so sind diese FI-BO.CH Bootsvermietung unverzüglich zu melden.

2. Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden (z.B. selbst verursachte Gelcoat-Schäden, mechanisch verursachte Schäden durch falsche Handhabung) und die damit verbundenen Folgekosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt. Im Falle einer solchen Reparatur werden mind. CHF 1000 als Pauschale durch FI-BO.CH Bootsvermietung verlangt.

3. In jedem Fall bleibt die Belastung des Kunden mit Schadenersatzforderungen von FI-BO.CH Bootsvermietung im Umfang des Versicherungsselbstbehaltes vorbehalten

4. Schäden werden nach Ermessen von FI-BO.CH Bootsvermietung repariert.

6.            Versicherungsleistungen und Haftung

1. FI-BO.CH Bootsvermietung versichert die Boote gemäss den Vorschriften der Binnenschifffahrtsverordnung. Sie schliesst dazu für jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung ab.

2. Durch die Haftpflichtversicherung sind im Rahmen der Versicherungssummen Personen- und Sachschäden von Dritten gedeckt, die durch den Betrieb eines MIetbootes verursacht werden. Für jeden über die effektive Versicherungsleistung hinausgehenden Schaden (inkl. Regressansprüche der Versicherung) kann FI-BO.CH Bootsvermietung auf den Kunden Rückgriff nehmen, sofern dieser grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat, oder den Vertrag mit FI-BO.CH Bootsvermietung verletzt hat.

3. Der Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung beträgt CHF 1,000 pro Schadensfall. Hat FI-BO.CH Bootsvermietung aufgrund der Fahrzeughalter-Haftpflicht oder aus anderen Gründen für ein vom Kunden verursachtes Schadensereignis einzustehen, bleibt der Rückgriff auf den Kunden im Umfang des Selbstbehaltes in jedem Falle vorbehalten.

4. Im Versicherungsschutz liegt kein Verzicht von FI-BO.CH Bootsvermietung auf vertragliche oder ausservertragliche Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber Kunden oder Dritten. FI-BO.CH Bootsvermietung behält sich deren jederzeitige Geltendmachung vor.

5. Soweit eine juristische Person (z.B. ein Verein) oder Gesellschaft Kunde ist, wird sie hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag haftet, ungeachtet der Frage, wer im fraglichen Zeitpunkt die haftungsbegründenden Leistungen aus diesem Vertrag bezogen bzw. wer ein FI-BO.CH Bootsvermietung Angebot genutzt hat.

7.            Verkehrsregelverletzungen

Die Polizei meldet Bussen und Verletzungen der Binnenschifffahrtsverordnung durch den Kunden immer an FI-BO.CH. FI-BO.CH Bootsvermietung teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Kunden mit und stellt eine Gebühr für die Aufwendungen von FI-BO.CH Bootsvermietung in Rechnung. Die Verfahrensführung mit allen Kostenfolgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Kunden.

8.            Parkmöglichkeiten

Private Fahrzeuge müssen auf den öffentlichen Parkplätzen abgestellt und die Parkgebühr gem. Aushang bezahlt werden.